Welche Steuern müssen Ausländer in Thailand zahlen?
Als ausländischer Staatsbürger kann es erforderlich sein, während Ihres Aufenthalts in Thailand Steuern zu zahlen – sowohl als Tourist als auch als Expat oder Langzeitresident. Um Bußgelder, Nachzahlungen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, ist es wichtig zu verstehen, welche Steuern in Thailand gelten und wann eine Steuerpflicht entsteht.
In diesem Leitfaden erfahren Sie:
- ob Ausländer in Thailand Steuern zahlen müssen,
- welche Einkommensarten steuerpflichtig sind,
- wie hoch die aktuellen Steuersätze sind,
- und wie Sie Ihre Steuerlast legal reduzieren können.
Müssen Ausländer in Thailand Steuern zahlen?
Ja. Alle steuerlich ansässigen und nicht ansässigen Personen, die Einkommen aus Quellen in Thailand erzielen, unterliegen der persönlichen Einkommensteuer (Personal Income Tax, PIT) in Thailand.
Ein steuerlicher Resident Thailands ist außerdem verpflichtet, ausländische Einkünfte zu versteuern, sofern diese nach Thailand überwiesen werden.
👉 Als Steuerresident gilt eine Person, die sich mindestens 180 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in Thailand aufhält.
Überblick: Das thailändische Steuersystem
Thailand erhebt Steuern auf Grundlage von:
- Einkommensquelle (thailändisch oder ausländisch)
- Steuerstatus (Resident oder Non-Resident)
Die wichtigsten Steuerarten für Ausländer sind:
- Persönliche Einkommensteuer (PIT)
- Mehrwertsteuer (VAT)
- Körperschaftsteuer (für Unternehmer und Firmen)
Persönliche Einkommensteuer für Ausländer in Thailand
Wenn Sie in Thailand Einkommen erzielen, müssen Sie in den meisten Fällen persönliche Einkommensteuer zahlen. Die Steuer ist progressiv, das heißt: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz.
Wann sind Sie einkommensteuerpflichtig?
Es gibt zwei zentrale Steuerregeln:
1. Quellenprinzip (Source Rule)
Einkommen aus thailändischen Quellen ist immer steuerpflichtig – unabhängig davon, wo Sie sich physisch aufhalten.
Beispiele:
- Gehalt von einem thailändischen Arbeitgeber
- Mieteinnahmen aus Immobilien in Thailand
- Honorare oder Dienstleistungen für thailändische Kunden
2. Steuerresidenzregel (Residence Rule)
Sie gelten als steuerlicher Resident, wenn Sie:
- sich mindestens 180 Tage pro Jahr in Thailand aufhalten.
In diesem Fall sind steuerpflichtig:
- alle Einkünfte aus Thailand und
- ausländische Einkünfte, wenn diese nach Thailand transferiert werden.
Offizielle Steuerinformationen zu Thailand (Quelle: EY)
Die folgenden Angaben basieren auf Informationen von EY (Ernst & Young) sowie der thailändischen Steuerbehörde.
Steuerbehörde
- Zuständig: The Revenue Department (Thailand)
- Website: https://www.rd.go.th
Steuerjahr und Fristen
| Punkt | Information |
|---|---|
| Steuerjahr | 1. Januar – 31. Dezember |
| Abgabefrist Steuererklärung | 31. März des Folgejahres |
| Gemeinsame Veranlagung | Ja (Standard) |
| Fristverlängerung möglich | Nein |
Einkommensteuersätze in Thailand (2024)
Progressive Steuersätze für Privatpersonen
| Zu versteuerndes Einkommen (THB) | Steuersatz |
|---|---|
| 0 – 150.000 | 0 % |
| 150.001 – 300.000 | 5 % |
| 300.001 – 500.000 | 10 % |
| 500.001 – 750.000 | 15 % |
| 750.001 – 1.000.000 | 20 % |
| 1.000.001 – 2.000.000 | 25 % |
| 2.000.001 – 5.000.000 | 30 % |
| ab 5.000.001 | 35 % |
🔎 Wichtig: Die Steuer wird stufenweise berechnet – nicht der gesamte Betrag wird mit dem höchsten Satz besteuert.
Mehrwertsteuer (VAT) in Thailand
Die Mehrwertsteuer (VAT) beträgt aktuell 7 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen:
- Restaurants
- Hotels
- Einkäufe
- Touristische Aktivitäten
Die Steuer ist meist bereits im Endpreis enthalten.
Mehrwertsteuer-Rückerstattung für Touristen
Touristen können sich die VAT zurückerstatten lassen, wenn sie:
- keine thailändischen Staatsbürger sind,
- keinen Wohnsitz in Thailand haben,
- Thailand über einen internationalen Flughafen verlassen,
- die Waren innerhalb von 60 Tagen ausführen,
- in Geschäften mit dem Hinweis “VAT Refund for Tourists” einkaufen (mind. 2.000 THB).
Die Rückerstattung erfolgt am Flughafen oder über das Revenue Department.
Körperschaftsteuer für Unternehmen in Thailand
Unternehmen zahlen in Thailand 20 % Körperschaftsteuer auf den Nettogewinn.
Steuerpflichtig sind:
- thailändische Firmen
- Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen
- Joint Ventures
- gewinnorientierte Stiftungen und Organisationen
Steuervergünstigungen
- KMU profitieren von reduzierten Steuersätzen
- BOI-geförderte Unternehmen können:
- bis zu 13 Jahre steuerbefreit sein
- Importzölle sparen
- erhöhte Betriebskosten absetzen
Wie kann man die Steuerlast in Thailand reduzieren?
Legale Möglichkeiten zur Steueroptimierung:
- Nutzung von Steuerabzügen und Freibeträgen
- Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
- Wahl eines steuerlich begünstigten Visums
LTR-Visum (Long-Term Resident Visa)
- ausländische Einkünfte steuerfrei
- fixer Steuersatz von 17 % für hochqualifizierte Fachkräfte
Was passiert bei Nichtabgabe der Steuererklärung?
Wer steuerpflichtig ist und:
- keine Steuererklärung einreicht oder
- falsche Angaben macht,
riskiert:
- Geldstrafen
- Nachzahlungen
- Freiheitsstrafen
- Probleme mit dem Aufenthaltsstatus
Häufige Fragen zu Steuern in Thailand (FAQ)
Wie lange kann man in Thailand bleiben, ohne Steuern zu zahlen?
Solange Sie kein Einkommen aus Thailand erzielen und weniger als 180 Tage im Jahr im Land sind, besteht in der Regel keine Einkommensteuerpflicht.
Ist Thailand ein steuerfreies Land?
Nein. Thailand erhebt Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und Unternehmenssteuern – allerdings mit vergleichsweise moderaten Sätzen.
Muss ich auch bei geringem Einkommen eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Alle Steuerresidenten müssen eine Steuererklärung einreichen – auch bei geringem oder steuerfreiem Einkommen.
Professionelle Steuerberatung für Ausländer in Thailand
Eine individuelle Steuerberatung ist besonders wichtig für:
- Expats
- Unternehmer
- Investoren
- Rentner mit Auslandseinkünften
Ein erfahrener Steuerberater hilft bei:
- Steuererklärung
- TIN-Beantragung
- Doppelbesteuerung
- Steueroptimierung

